#armut #sanktionen #behinderung #bürgergeld
„ Ein Jobcenter ist nicht berechtigt, wiederholt Sanktionen gegen eine psychisch erkrankte Leistungsbezieherin zu verhängen, wenn diese besondere Betreuung braucht, aber nicht erhält. Die üblichen Mittel des Jobcenters sind in diesem Fall unverhältnismäßig. So entschied das Sozialgericht Dresden und hob acht Sanktionsbescheide auf.“
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-richter-fordern-vom-jobcenter-betreuung-statt-sanktionen