Für schwule Männer gab es keinen Tag der Befreiung. Das Motto war nicht "nie wieder", sondern "weiter so". Viele schwule KZ-Häftlinge wurden nicht befreit, sondern direkt in Gefängnishaft überführt.
1959 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die generelle Kriminalisierung einvernehmlicher männlicher Homosexualität unter Erwachsenen unter Berufung auf das "Sittengesetz".
Homosexuelle NS-Opfer blieben jahrzehntelang vom öffentlichen Gedenken ausgeschlossen. Das erlittene Unrecht wurde stattdessen gerechtfertigt und fortgeführt.
Die BRD behielt den §175 bis 1969 in der von den Nazis verschärften Form bei. Nach dem Krieg wurden in der Bundesrepublik geschätzt 50.000 - 65.000 schwule Männer nach §175 verurteilt.
Mehrere Anläufe, den §175 ganz zu streichen, scheiterten im Bundestag. Erst 1994 wurde der Paragraf vollständig gestrichen.
Die allermeisten schwulen / bisexuellen NS-Opfer erlebten die bis 2002 verschleppte Rehabilitation und Entschädigung nicht mehr.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung anderer queerer NS-Opfer ist bis heute lückenhaft.