Marcel Keienborg<p>Bis vor ein paar Wochen schien die Welt in <a href="https://social.aufentha.lt/tags/NRW" rel="nofollow noopener" target="_blank">#NRW</a> noch in Ordnung: Die Aufnahmebedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in <a href="https://social.aufentha.lt/tags/Griechenland" rel="nofollow noopener" target="_blank">#Griechenland</a> sind so katastrophal, dass sie eine Verletzung gegen das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung (Art. 3 <a href="https://social.aufentha.lt/tags/EMRK" rel="nofollow noopener" target="_blank">#EMRK</a>) darstellen. Entsprechende Bescheide, mit denen das BAMF Asylanträge als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung nach Griechenland angedroht hat, wurden daher in der Regel unproblematisch von den Verwaltungsgerichten hier aufgehoben. In anderen Bundesländern wurde das allerdings durchaus anders gesehen. Dann kam das <a href="https://social.aufentha.lt/tags/Bundesverwaltungsgericht" rel="nofollow noopener" target="_blank">#Bundesverwaltungsgericht</a> und entschied, dass man alleinstehende, erwerbsfähige "nichtvulnerable" Männer nach Griechenland zurückschicken kann. Was macht das BAMF jetzt? Es schickt in diversen Fällen, in denen derartige, sogenannte Drittstaatenbescheide bereits durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden sind, einfach einen neuen Drittstaatenbescheid raus. Materielle Rechtskraft anyone? Machen wir nicht. Was werden die NRW-Verwaltungsgerichte wohl dazu sagen, wenn wir ihnen jetzt diverse Bescheide schicken, die nahezu identisch sind mit Bescheiden, die sie bereits vor einem Jahr aufgehoben haben? Bleiben Sie dran, es wird spannend! Und damit guten Morgen. ☕️</p>