@resieguen Ja... die ganze Konstellation, bei der der Landes(?)-Gesetzgeber den Vertragspartner festlegt, die Studierendenschaft den Beitrag erhebt und am Ende die einzelnen Studierenden die AGBs ausbaden muessen, scheint mir nicht so guenstig, um die Rechte der Studierenden nachhaltig zu wahren.
Wobei ich mich ja hier frage, ob man hier eine Begruendung finden kann fuer den Wechsel des zustaendigen Unternehmens. Da es mit der #bvg ja wohl auch schon Probleme gab, haette man bei der Gelegenheit ja ein Unternehmen festlegen koennen, das der Herausforderung gewachsen ist, genuegend #chipkarten bereitstellen kann, mit dem Volumen an Neukunden klarkommt etc.