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#beschlagnahme

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Continued thread

Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

2/2

Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

Stand: 27. Juli 2024

1/2

John Heartfields Kunst:
1933 von den #Nazis als „entartet“ diffamiert und verboten - 2023 von der #Polizei konfisziert und die Verbreitung untersagt

3. März 2023:
Auf der #Kundgebung von Fridays for Future, die zugleich #Streikversammlung der MVGler*innen war, verteilt ein Mitglied des „Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in Ver.di München“ einen Flyer im Kartenformat mit der Einladung zu einer Veranstaltung des Arbeitskreises. Anlass ist der 90. Jahrestag des Überfalls der #Nazis auf das Münchner #Gewerkschaftshaus am 9. März 1933.

Auf der Vorderseite: Ein bekanntes Kunstwerk des international renommierten #Künstlers, #Antifaschisten und #Kriegsgegners John #Heartfield (1891 – 1968), der von den Nazis als „entarteter“ #Künstler und #Jude verfemt und verfolgt wurde und 1933 aus #Deutschland fliehen musste. Es zeigt vier Beile, deren Stiele sich kreuzen und von deren Klingen Blut tropft – eine seiner kraftvollsten #Collagen und die schonungslose Entlarvung des Symbols der Nazis als das, wofür es wirklich stand: #Folter, #Mord, #Vernichtung von Millionen von Menschen, den #Holocaust.

Unsere Unterschrift: „Lernen wir daraus?“

Die Polizei beschlagnahmt den Flyer, das Zeigen in der Öffentlichkeit ist seit diesem Moment polizeilich verboten. *Die konfiszierte Darstellung ist in einer Vielzahl von Publikationen abgedruckt und wird auf
Ausstellungen weltweit gezeigt.

Die Seite Heartfield Online heartfield.adk.de/node/4954 z.B. hat genau dieses #Kunstwerk als Aufmacher gewählt.

Unterstützt und gefördert wird die Seite von den Heartfield-Erben, der Beauftragten der #Bundesregierung für #Kultur und #Medien und der Ernst von
#Siemens #Kunststiftung.

Die Verteilerin G.G. schreibt: „...Plötzlich bin ich umringt von Polizei in Zivil, muss meine Personalien geben, meine Einladungskarten werden einkassiert mit der Begründung, es handle sich bei der Darstellung um ein #Hakenkreuz und gegen mich wird der Vorwurf des Verwendens „von Kennzeichen
verfassungsfeindlicher Organisationen“ nach § 86a StGB erhoben. Nach hektischem
Herumtelefonieren des Einsatzleiters wird mir der Stapel wieder ausgehändigt bis auf eine Karte, die man „mal so behalten würde“ und dafür bräuchte ich ja kein Sicherstellungsprotokoll.

Doch, brauche ich, und erhalte dann auch eines. Ab sofort darf ich diese Einladung und die bildliche Darstellung nicht mehr verteilen, sonst mache ich mich des § 136 STGB Verstrickungs-/ Siegelbruch schuldig.“

Am 18. Juli 2023 verlangt die Verteilerin vom #Amtsgericht #München die Herausgabe der
Einladungskarte, allerdings gibt es keine Reaktion.

13. Juni 2023
Auf einer #Solidaritätskundgebung des Bündnisses „München ist bunt“ gegen die #AfD vor der
#Volkshochschule in München #Bogenhausen hält der Künstler G.W. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in #Verdi München“) ein von ihm selbst entworfenes satirisches Plakat hoch.

Anlass war ein Plakat der AfD gegen #Queer-Personen, das den Tatbestand der #Volksverhetzung
erfüllte. W. (78) wird unter Anwendung körperlicher Gewalt festgenommen, das Plakat wird
beschlagnahmt. Wie bei dem Flyer mit dem Heartfield-Motiv besteht für die Zeit nach der
Beschlagnahme das ausdrückliche Verbot, das inkriminierte Plakat in der Öffentlichkeit zu zeigen.

G. W. schreibt: „… Während der gestrigen #Solidaritätsdemonstration von "München ist Bunt" wurde
ich am #Rosenkavalierplatz von der Polizei festgenommen, weil ich ein Plakat trug, auf dem eine
#Karikatur des Wiedergängers Adolf #Hitler abgebildet ist, der seine Freunde grüßt. Es geschah alles blitzschnell. Als ich schon im Weggehen war, kamen plötzlich mehrere Polizisten auf mich zugerannt.

Einer von ihnen schrie mich an: ‚Sie kommen jetzt mit!‘, zwei andere rissen mir mein Plakat weg und schleppten mich ohne Begründung zu einem in etwa 100 m entfernt bereitstehenden Polizeiauto.

Einer der Polizisten drohte mir: ‚Arme nach vorne ans Auto, Beine auseinander! Wenn Sie nicht
spuren, ketten wir sie fest‘. Der andere untersuchte mich jetzt körperlich von oben nach unten und forderte mich im Befehlston auf, die Hosentaschen zu leeren. Was sie darin suchten, war völlig
rätselhaft. Auch danach wurde ich ohne ersichtlichen Grund weiterhin an beiden Oberarmen in
eisernem Griff festgehalten. Erst auf meine Nachfrage hin teilte man mir den Grund für die
Festnahme mit: § 86 a StGB. Nach ca. einer Stunde ließen sie endlich von mir ab. Einer der Beamten erteilte mir dann das Verbot der weiteren Teilnahme an der Kundgebung. Begründung:
#Gefahrenabwehr (!?)

Auf den Widerspruch gegen die Sicherstellung und den Antrag auf Herausgabe seines Plakats erhielt
G. W. am 10.Juli 2023 eine Antwort des Polizeibeamten, der das Plakat konfisziert hatte.

18. Juni 2023
Auf einer Kundgebung gegen das bayrische #Polizeiaufgabengesetz (PAG) trägt die Rednerin H.K. (Mitglied im „Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts in Ver.di München) in ihrer Rede die Details zur
#Beschlagnahmung des Anti-AfD-Plakats vom 13. Juli vor. Noch bevor sie eine Kopie des Plakats
zeigen kann, wird sie von anwesenden #Polizisten daran gehindert. Das Plakat wird, wie zuvor am 13. Juli, beschlagnahmt, H.K.‘s Personalien werden aufgenommen.

28.3. 2024
Nach der Einschaltung einer Anwältin, die am 11.3. 2024 vom Amtsgericht München die Beendigung der Beschlagnahmen und die Herausgabe sowohl der konfiszierten Karte als auch des Plakats mit der #Hitlerkarikatur des Künstlers Wangerin fordert , gibt es eine erste Reaktion der #Justiz:

Die Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme der Karte mit dem Heartfieldmotiv wird bestätigt und hauptsächlich folgendermaßen begründet: „Auf den Pappkarten waren vier bluttriefende Beile (sic!), welche in einer Hakenkreuzformation angeordnet sind, abgebildet. Darunter war in kleiner Schrift zu lesen: "Der alte Wahlspruch im "neuen" Reich: Blut und Eisen". Die Worte Blut und Eisen waren dabei im Vergleich zu den übrigen Worten größer geschrieben, sodass gerade diese neben der #Hakenkreuzabbildung ins Auge stachen. Somit war eine offenkundige Negativdarstellung des Hakenkreuzes weder ersichtlich noch aufgrund der Gesamtaufmachung erkennbar.“

Tatsache ist jedoch: Diese Sätze stehen zwar auf dem Original von Heartfield, auf der Einladungskarte sind sie nicht. Stattdessen listet die Einladungskarte die vier Daten auf, die letztendlich zur
Besetzung der Gewerkschaftshäuser und der endgültigen Zerschlagung der #Gewerkschaften am 2. Mai 1933 geführt haben.

15.4. 2024
Die Anwältin legt Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Mit Schreiben vom 15.4.2024 stellt die Staatsanwaltschaft München I nach § 170 Abs. 2 StPO das Verfahren ein, mit Schreiben vom 29.4.2024 der Staatsanwaltschaft München I - Asservatenverwaltung - wird die konfiszierte Heartfield-Karte an die Besitzerin zurückgegeben.

31.5. 2024
Die #Rechtsanwältin fordert Einsicht in die Akte. Die darin enthaltenen Unterlagen enthüllen ein erschütterndes Maß an Schlamperei gepaart mit der #Unwilligkeit oder #Unfähigkeit, antifaschistische #Kunst zu begreifen und zu achten. Die Anwältin schreibt am 31.5. 2024: „Die Beschwerde wird nach Kenntnis des Inhalts der Akte nicht formell zurückgenommen. Der Vorgang ist mit mehreren
schwerwiegenden Verletzungen des formellen und materiellen Rechts behaftet.“

27.6. 2024
Das Verfahren gegen Günter Wangerin wird ebenfalls eingestellt.

1./ 2. 7. 2024
Der Gruppenleiter #Staatsanwalt Nossen teilt der Anwältin mit, dass der polizeiliche Vorgang der
Staatsanwaltschaft erst am 3.6.2024 vorgelegt worden sei – also über ein Jahr nach der Konfiszierung des Plakats. Mit Schreiben vom 2.7. 2024 wird die Anwältin informiert, dass das
konfiszierte Plakat abgeholt werden kann.

8.7. 2024
Der #Feststellungsantrag durch die Anwältin wird mit Schreiben vom 8.7. 2024 aufrechterhalten mit folgender Begründung: „Es besteht ein #Fortsetzungsfeststellungsinteresse und ein #Rehabilitationsinteresse. Die Maßnahmen gegen Herrn Dr. Wangerin am 13. Juni 2023 waren von Anfang an rechts- und #verfassungswidrig und ein tiefer Eingriff in seine #Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und 3 sowie Art. 8
GG.

22.7. 2024
In der Zeitung „Junge Welt“ erschien am 22.7. 2024 ein Interview mit der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.

jungewelt.de/artikel/479921.he

(...)

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (#GFF) reicht heute gemeinsam mit dem unabhängigen Sender #RadioDreyeckland ( @RDL ) die Beschwerdebegründung beim #Landgericht #Karlsruhe gegen die im Januar erfolgten #Durchsuchungen und gegen die #Beschlagnahme von Laptops ein.

Sollte das Landgericht die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, will die GFF dagegen #Verfassungsbeschwerde erheben.

freiheitsrechte.org/ueber-die-

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.Gesellschaft für Freiheitsrechte geht mit Radio Dreyeckland gegen Durchsuchung der Redaktionsräume vor Gericht